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Leistungen, die während eines Aufenthaltes an einer anderen Universität erbracht wurden, können an ein Studium an der Philosophischen Fakultät anerkannt werden. Formal wird die Anerkennung durch die Philosophische Fakultät geregelt. Dafür gelten die in den Richtlinien zur Anerkennung von Studienleistungen genannten Rahmenbedingungen.
In fachlich-inhaltlicher Hinsicht wird über die anzuerkennenden Leistungen in Übereinstimmung mit den in der jeweiligen Studienordnung festgelegten Anforderungen des Curriculums entschieden.
Wichtigste Voraussetzung für die Anerkennung von externen Leistungen (aus einem Auslandsaufenthalt oder von einer anderen Schweizer Universität) ist, dass Sie für die Zeit, für die Sie sich Leistungen anerkennen lassen wollen regulär an der Universität Zürich eingeschrieben sein müssen. Leistungen, die während eines Urlaubssemesters absolviert wurden, können nicht anerkannt werden.
Des weiteren muss vor Antritt des Auslandsaufenthaltes oder vor dem Erbringung von Leistungen an einer anderen Schweizer Universität eine
Anerkennungsvereinbarung Ba / Ma (XLSX, 869 KB)
abgeschlossen werden (siehe auch dazu die oben erwähnten Richtlinien zur Anerkennung von Studienleistungen). Informieren Sie sich dafür vorgängig über das Lehrangebot der von Ihnen ausgewählten ausländischen Universität. Wenden Sie sich dann an die zuständige Studienfachberatung (siehe Seitenende), um eine Anerkennungsvereinbarung aufzusetzen. Diese kann im Bedarfsfall später jedoch noch angepasst werden (siehe Richtlinien für die Anerkennung).
Bitte beachten: Informieren Sie sich über die notwendigen administrativen Schritte (Anmeldung, Registrierung, Einschreibung, Buchung etc.), die Sie zur Erbringung von Leistungen und zum Erwerb von ECTS Credits an anderen Schweizer Universitäten berechtigen. Extern erbrachte Leistungen können nur nach Vorlage von offiziellen Transcripts der jeweiligen Universität anerkannt werden.
In fachlich-inhaltlicher Hinsicht wird über die anerkennenden Leistungen in Übereinstimmung mit den in der jeweiligen Studienordnung festgelegten Anforderungen des Curriculums entschieden. Für Fragen dazu stehen Ihnen die Studienprogrammkoordination des Asien-Orient-Instituts sowie die Studienprogrammberatungen sowie zur Verfügung:
Studienprogrammberatung der Indologie
Studienprogrammberatung der Islamwissenschaft
Studienprogrammberatung der Japanologie
Studienprogrammberatung der Sinologie
Studienprogrammberatung der Gender Studies
Studienprogrammberatung der Modern Asian and Middle Eastern Studies
Studienprogrammberatung der Philosophie in Asien und der islamischen Welt