Online-Formular für die Meldung von dienstlichen Abwesenheiten
Für dienstliche Abwesenheiten (Forschungsaufenthalte, Konferenzbesuche etc.), die länger als fünf Arbeitstage dauern, ist eine Mutationsverfügung der UZH notwendig. Zuständig für diese Mutationsverfügung ist die personalverantwortliche Person der Abteilung, an der man angestellt ist.
Um Ihrer Personalverantwortlichen eine dienstliche Abwesenheit zu melden, verwenden Sie bitte bis spätestens 4 Wochen vor ihrer Abreise das untenstehende Online-Formular.
Bei Auslandaufenthalten von über einem Monat muss die grenzüberschreitende Sozialversicherung abgeklärt werden. Melden Sie dies daher so früh wie möglich (3 Monate im Voraus!)
Bitte beachten Sie: Reisen und Auslandaufenthalte im Auftrag der UZH in Gebiete mit der «Security-Risk»-Einstufung «High» und «Extreme» (publiziert auf derTravel-Risk-Map der Firma «International SOS») müssen von der vorgesetzten Person sowie vom Dekan bzw. der Dekanin der Philosophischen Fakultät bewilligt werden (um sicherzustellen, dass Ihr Antrag rechtzeitig bearbeitet werden kann, reichen sie bitte das PDF-Antragsformular mindestens sechs bis acht Wochen vor der geplanten Abreise beim Dekanat ein).