Seit Juli 2017 können in ZORA auf Wunsch der Universitätsleitung auch Masterarbeiten hochgeladen werden.
Masterarbeiten werden in ZORA unter folgenden Voraussetzungen aufgenommen:
- Die inhaltliche Qualitätsprüfung wurde durch die Betreuerin / den Betreuer erfolgreich abgeschlossen.
- Das Einverständnis zur Publikation sowohl der Verfasserin / des Verfassers als auch der Betreuerin / des Betreuers liegt vor.
- Die Verfasserin / der Verfasser verfügt über die entsprechenden uneingeschränkten Rechte an der Masterarbeit.
- Das hochgeladene PDF entspricht der begutachteten und ggf. verbesserten Endversion. Das PDF wird frei zugänglich in ZORA angeboten.
- In begründeten Ausnahmefällen kann ein Embargo von bis zu 12 Monaten im Bereich "Hochladen" angegeben werden. Dazu muss der Grund im Feld "Kommentare und Hinweise" unter dem Schritt "Details" angegeben werden.
- Die Prüfung durch eine Plagiatssoftware und entsprechende Massnahmen zur Vermeidung von Plagiaten sind erfolgt: https://www.teaching.uzh.ch/de/infrastruktur/plagiate.html
Bitte beachten Sie: Masterarbeiten werden NICHT in die akademischen Berichte (Zahlenteil, Kapitel 7.5) überspielt.