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Als Forschende*r kommen Sie immer wieder mit rechtlichen Aspekten in Berührung. Hier finden Sie alle nötigen Infos, wie Sie beim Publizieren den Datenschutz, aber auch Ihre eigenen Rechte als Autor*in wahren können.
Das Urheberrecht eines Werkes entsteht automatisch bei dessen Entstehung. Als Urheber*in können Sie Ihr Werk auch mit anderen teilen. Dabei regeln Sie die Möglichkeiten der Nachnutzung mit der Vergabe einer Lizenz.
Beim Publizieren treten Autor*innen in der Regel gewisse Nachnutzungsrechte an den Verlag ab. Im Verlagsvertrag halten Autor*innen und der Verlag fest, ob es sich dabei um exklusive oder einfache Nutzungsrechte handelt. Welche Rechte Autor*innen abtreten, kann die weitere Nachnutzung einschränken.
Seien es Facebook-Posts, medizinische Messungen oder Interview-Material: Wann immer Sie mit Daten von einzelnen Personen arbeiten, tragen Sie die Verantwortung, deren Daten zu schützen.
Auf Initiative der UB und Universität Zürich haben Prof. Dr. Reto M. Hilty und Dr. Matthias Seemann ein Rechtsgutachten zum Thema «Open Access – Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen im schweizerischen Recht» erstellt. Die FAQs sind ein praxisorientierter Auszug ihrer Arbeit.