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Universitätsbibliothek Zürich

Urheberrecht und Lizenzen

Urheberrecht

Ihre wissenschaftlichen Arbeiten sind vom Urheberrecht geschützt. Der Schutz betrifft dabei nicht die wissenschaftliche Entdeckung selbst, sondern Ihre geistige Arbeit daran, die Ausdrucksform Ihrer Idee oder Entdeckung. Träger des Urheberrechts sind Sie als Autor*in. Das Urheberrecht erlischt in der Regel automatisch 70 Jahre nach dem Tod des*r Urheber*in. Deren Werke sind danach automatisch öffentliches Gut (Public Domain). Teile des Urheberrechtes können in gewissen Fällen an Drittpersonen übertragen werden. 

Nutzungsrechte und Lizenzen

Als Urheber*in können Sie anderen Personen oder Parteien Nutzungsrechte an Ihrem Werk einräumen. Dies tun Sie mit der eindeutigen Vergabe einer Lizenz. Lizenzen sind Standardtexte, die die Weiternutzung von Werken rechtlich festlegen. Üblicherweise werden in der Wissenschaft die Creative Commons Lizenzen verwendet; diese eignen sich für Grafiken, Präsentationen, Daten, Textdokumente und vieles mehr. Ab Version 4.0 sind die Lizenzen auch für Daten geeignet, jedoch nie für Software.

Die Lizenzen von Open Data Commons können bei Daten verwendet werden. Für die Lizenzierung von Software gibt es eine Vielzahl verschiedener Lizenzen (z.B. MIT, GPL). Die Webseite "Choose a License" unterstützt Sie bei der Auswahl von Software-Lizenzen.

Worauf muss ich beim Publizieren achten?

Beim Publizieren einer wissenschaftlichen Arbeit regeln Sie mit dem Verlag die Nutzungsrechte an der Publikation, beispielsweise in der Form eines Verlagsvertrags (Copyright Transfer Agreement, Exclusive License to Publish) oder mittels der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlags. Vergeben Autor*innen ausschliessliche Nutzungsrechte an den Verlag, sind ihre Rechte zur eigenen Weiternutzung der Publikation (z.B. für die Selbstarchivierung) von den Vorgaben des Verlags bestimmt.

Erfahren Sie mehr zu Verlagsvertrag & Autorenrechte

Weiterführende Informationen

Rechtsfragen rund ums Publizieren?

Kompetenzzentrum für digitales Recht

Mehr zu Kompetenzzentrum für digitales Recht

Das Kompetenzzenzentrum unterstützt Schweizer Hochschulen (Studierende, Akademiker und Administration) bei rechtlichen Fragen rund um Digitalisierung und Nutzung neuer Medien und Technologien.