- Ihr zugewiesener Langzeitarbeitsplatz berechtigt Sie dazu, die Ausleihberechtigung in der UB Recht zu beantragen.
- Für den Antrag müssen Sie Ihre Tablarnummer kennen, z.B. "M 114 A".
- Sie müssen schon in swisscovery ein Benutzungskonto haben. Wenn nicht: https://registration.slsp.ch/
- Bei Nichtnutzung der Ausleihberechtigung, kann sie das Bibliothekspersonal nach 3 Monaten aufheben. Es kann jederzeit ein neuer Antrag gestellt werden.