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Doktorandin: Mahide Aslan, lic.iur.
Betreuer: Prof. Dr. Marc Amstutz
Mit der Ausrufung der Republik (1922) und der völkerrechtlichen Anerkennung durch den Vertrag von Lausanne (1923), war die neue Türkei mit einer Verpflichtung unter anderen ausgestattet worden: Reorganisation des Rechts- und Justizwesens.
Im Zentrum des Dissertationsvorhabens steht die Übernahme des schweizerischen Zivilgesetzbuches durch die Türkei (1926), insbesondere die familienrechtlichen Normen und deren Schicksal. Es wird nach den Möglichkeiten und Grenzen von Transfers gefragt; Recht in unterschiedlichen Gesellschaftsstrukturen beobachtet und richterliches Entscheiden analysiert.