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Modulstornierungen nach Ablauf der offiziellen Frist werden nur unter Beachtung der in den §§24 und 25 der Rahmenverordnung der Philosophischen Fakultät genannten Voraussetzungen durchgeführt. Folgende Schritte müssen demnach zwingend unternommen werden:
beachten Sie: Unterlassen Sie einen dieser Schritte, gilt das Modul als nicht bestanden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten "Rund ums Studium - Prüfungen" der Philosophischen Fakultät.