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Asien-Orient-Institut

Mobilität (Outgoing): Sinologie

Mobilität innerhalb der Schweiz

Im Rahmen des Schweizerischen Mobilitätsförderungsprogramms wurde zwischen den Universitäten Genf und Zürich eine Vereinbarung unterzeichnet mit dem Ziel, dem/der Studierenden der Sinologie die Möglichkeit zu bieten, vom Lehrangebot der anderen Universität zu profitieren und dort einen Teil seines/ihres Studiums bei Anerkennung der Leistungen und Studienzeit zu absolvieren.

Überdies steht den Studierenden auch das sinologische Lehrangebot der Universität Genf unter Anerkennung der absolvierten Leistungen und Studienzeit offen (Mobilitätsvereinbarung).

Mobilität ausserhalb der Schweiz

Nach bestandenem ersten Jahr oder spätestens nach dem zweiten Jahr Grundstudium wird ein Auslandaufenthalt im chinesischen Sprachraum (Volksrepublik China, Taiwan, Hongkong) dringend empfohlen. Er dient der Beschleunigung des Spracherwerbs, der Festigung bereits erworbener Sprachkenntnisse und besonders auch dem Sammeln persönlicher Erfahrungen im chinesischsprachigen Raum.

Für Studienaufenthalte in China und Taiwan wird jährlich schweizweit eine Anzahl Regierungsstipendien ausgerichtet, die allen immatrikulierten Studierenden der Sinologie offenstehen. Diese Stipendien gelten in der Regel für die Aufenthaltsdauer von einem Jahr. Die Regierungsstipendien werden jedes Jahr im Januar von swissuniversities ausgeschrieben. Im Januar findet am AOI jeweils eine Informationsveranstaltung zur Stipendienbewerbung statt.