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Asien-Orient-Institut

Ma Japanologie Major 90, Schwerpunkt C: Sozialwissenschaftliche Analyse Japans

Diese Darstellung dient der Orientierung. Beachten Sie für die Planung Ihres Studiums bitte die Rechtsgrundlagen (in der Infobox unten auf dieser Seite).
Studierende, die ihr Studium vor dem HS19 begonnen haben, beachten bitte die geltenden Übergangsregeln.

Zulassungsvoraussetzungen

Informationen zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen finden Sie hier. Informationen zu den fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen finden Sie ganz unten auf dieser Seite in der Infobox "Rechtsgrundlagen Master Japanologie Major 90", im Dokument "Anhang zur Studienordnung".

Bestehensvoraussetzungen

Für das Bestehen des Master Major-Studienprogramms Japanologie müssen mind. 90 ECTS Credits aus dem Programm absolviert werden, davon mind. 50% der Studienleistungen benotet, darunter die Masterarbeit im Umfang von 30 ECTS Credits. Mindestens 45 ECTS Credits müssen aus dem Angebot der Universität Zürich stammen. Die Module sind aus den unten folgenden Modulgruppen zu wählen.

Modulgruppe 1: Wissenschaftliches Japanisch

Bestehensvoraussetzungen: mind. 6 ECTS Credits.

WP-Module:
•    Wissenschaftliches Schreiben Japanisch (UE), 3 ECTS Credits, benotet, immer im HS.
•    Wissenschaftliches Präsentieren Japanisch (UE), 3 ECTS Credits, bestanden/nicht bestanden, immer im FS.
•    Kanbun/Kundoku (VL/UE), 3 ECTS Credits, benotet, immer im FS.

Modulgruppe 3: Sozialwissenschaftliche Analyse Japans

Bestehensvoraussetzungen: mind. 33 ECTS Credits.

WP-Module:
•    Sozialwissenschaftliche Fachterminologie und Theorien Japans (VL + UE), 6 ECTS Credits, benotet, immer im HS.
•    Lektüre japanischer Fachtexte (UE), 6 ECTS Credits, benotet, immer im FS.
•    Einführung in sozialwissenschaftliche Methoden (UE), 3 ECTS Credits, bestanden/nicht bestanden, immer im FS.
•    Themen der sozialwiss. Japanforschung (Seminararbeit), 3 ECTS Credits, benotet, jedes Semester.
•    Forschungsprojekte (Kolloquium Ma-Arbeit), 3 ECTS Credits, bestanden/nicht bestanden, jedes Semester.
•    Schwerpunktlektüre Fachtexte (Selbststudium), 6 ECTS Credits, benotet, jedes Semester.

W-Module:
•    Forschungsseminare zu wechselnden Themen, 6 ECTS Credits, benotet, unregelmässig (i.d.R. jedes Semester).

Modulgruppe 4: Aktuelle Forschungsdebatten

Bestehensvoraussetzungen: mind. 3 ECTS Credits.

Wahlpflicht- und Wahlmodule gemäss aktuellem Semesterangebot.

WP-Modul:
•    Asia and the Middle East in Current Debates (UE), 6 ECTS Credits, benotet, immer im FS.

Modulgruppe 5: Weitere curriculare Module

Wahlpflicht- und Wahlmodule gemäss aktuellem Semesterangebot.

Abschluss

Bestehensvoraussetzungen: sämtliche P-Module.

P-Module:
•    Masterarbeit (Ma-Arbeit), 30 ECTS Credits, benotet, 2-semestrig, Beginn in jedem Semester.
•    Fachwissen Japanologie im Überblick (Ma-Prüfung), 6 ECTS Credits, benotet, jedes Semester.

WP-Module:
•    Einzelprobleme der japanologischen Forschung (zwei Seminararbeiten), 6 ECTS Credits, benotet, jedes Semester.
•    Einzelthemen der japanologischen Forschung (zwei Seminararbeiten), 6 ECTS Credits, benotet, jedes Semester.
 

Mind. 6 weitere ECTS Credits nach freier Wahl innerhalb des Programms.

Weiterführende Informationen

Formulare und Merkblätter

Alle nachfolgend aufgeführten Formulare und Merkblätter finden sich HIER.

– Betreuungsvereinbarung Masterarbeit

– Buchungsvereinbarung für nicht selbständig buchbare Module

– Selbständigkeitserklärung schriftliche Arbeiten AOI

– Anerkennungsvereinbarung Ba/Ma


– Leitlinien für schriftliche Arbeiten in der Japanologie

– Richtlinien zur Masterarbeit in der Japanologie


– Merkblatt „Fachwissen Japanologie im Überblick (Ma-Prüfung)“

– Sozialwissenschaftliche Japanologie


– Anerkennung von in Japan erbrachten Leistungen

Online-Ressourcen

Leitlinien für schriftliche Arbeiten in der Japanologie, eine Umschriftentabelle sowie Links zu Webressourcen finden sich hier: Lernressourcen