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Der Programmausschuss setzt sich zusammen aus der Studienprogrammdirektorin (Vorsitzende) oder dem Studienprogrammdirektor (Vorsitzender) und je einer Vertreterin oder eines Vertreters für jedes Studienprogramm des Instituts. Eine Person kann mehrere Programme vertreten. Jedes Programm ist mit einer Stimme vertreten. Die Vertreterinnen und Vertreter der Studienprogramme gehören den ordentlichen oder ausserordentlichen Professorinnen oder Professoren, den Assistenzprofessorinnen oder -professoren oder den Förderungsprofessorinnen oder -professoren an.
Dazu kommen:
Die Studienprogrammkoordinatorin oder der Studienprogrammkoordinator nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen des Programmausschusses teil.
Der Programmausschuss kann weitere Personen mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen lassen.
Der Programmausschuss ist zuständig für: